Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung sind Bestandteil aller, auch nachfolgender, Geschäfte mit dem Kunden; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern werden von uns nur mit schriftlichem Einverständnis anerkannt.

2. Leistungsinhalt
(1) Gegenstand unserer Leistungen sind die Erfassung, Bereithaltung, Vermittlung und Verarbeitung von Informationen aus eigenen und fremden Datenbanken. Dies sind insbesondere Adressdaten und deren Überlassung oder Nutzung per E-Mail, auf Datenträgern und Online sowie Smartphone-Applikationen. Desweiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Adressdaten, wie z.B. Datamining, Dublettenüberprüfung oder Profiling.
(2) Wir führen Marktforschung in Form von Befragungen von Marktteilnehmern („Untersuchung“) durch. Dies kann mit Hilfe aller technisch möglichen Medien (z.B. telefonisch oder online) vorgenommen werden. Studienergebnisse werden in gedruckter oder digitaler Form abgegeben.
(3) Desweiteren bieten wir Telemarketingdienstleistungen im B2B-Bereich an.

3. Vertragsabschluss
(1) Die Bestellung kann mit jedwedem im Geschäftsverkehr üblichen Kommunikationsmedium vorgenommen werden. Dazu gehören auch Bestellungen direkt auf von Business Target Group betriebenen Websites. Ein Vertragsabschluss entsteht bei Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller.
(2) Die Auftragsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form und wird dem Besteller mittels jedweden im Geschäftsverkehr üblichen Kommunikationsmediums (Brief, Fax, Email) übermittelt.
(3) Business Target Group behält sich vor, auch nach Übermittlung der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.

4. Leistungsumfang
(1) Der Nutzer der Adressen hat das Recht, die Adressen im Rahmen der vereinbarten Nutzung auf seinem Rechner zu speichern.
(2) Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdateien kann wegen der Fluktuation innerhalb einzelner Adress- und Branchengruppen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Adressen und sonstigen Anschriftmerkmale zum Zeitpunkt der Überlassung postalisch richtig und zu einer Branchen- oder Zielgruppe vollständig in den Dateien enthalten sind. Da wir die Anschriften unter anderem aus Befragungsaktionen zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde, weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind.
(3) Sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die Zahl der Datensätze geliefert und berechnet, welche zum Zeitpunkt der Lieferung in der Datenbank mit den Selektionsmerkmalen des erteilten Auftrags enthalten sind.
(4) Die Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Marktforschung stehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, nur dem jeweiligen Auftraggeber zu dessen freier Verfügung. Die Zurverfügungstellung von sogenannten Rohdaten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist nicht Gegenstand des üblichen Leistungsumfangs. Wir wahren die Anonymität der Befragten.
(5) Bei Telemarketingdienstleistungen, die das Ziel des Abschlusses einer Geschäftsbeziehung zwischen einem Dritten und dem Auftraggeber beinhalten, nehmen wir diese Geschäfte im Namen des Auftraggebers vor. Der Leistungsumfang beschränkt sich dabei auf den Nachweis des Geschäftsabschlusses. Gesprächsleitfäden und weitere Unterlagen, die ausschließlich dem Abschluss der Geschäftsbeziehung dienen sind nicht Teil des Lieferumfangs.

5. Vertragsdauer und Kündigungsfrist Abonnentendienste
(1) Ein Vertragsjahr umfasst 12 Monate mit Beginn des vereinbarten Lizenzzeitraums. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wird, läuft ein Vertragsverhältnis (Abonnementservice oder Lizenznutzung) unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Bezugszeitraumes gekündigt werden.
(2) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit (12 Monate) vereinbart wird, kann eine ordentliche Kündigung nach Maßgabe des Satzes 1 dieser Regelung erstmalig zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgen. Wird ein Vertragsverhältnis mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit nicht rechtzeitig (3 Monate) zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert es sich automatisch um die Dauer der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
(3) Davon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Kündigt der Kunde fristlos und liegt ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung nicht vor, so gilt die Kündigung als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

6. Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung hätten annehmen
lassen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.
(3) Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Die vereinbarten Honorare bei Marktforschungsdienstleistungen dienen zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Untersuchung. Deswegen wird jeweils die Hälfte der vereinbarten Honorarsumme (zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) bei Auftragserteilung und Ablieferung der Untersuchungsergebnisse fällig. Soweit es der Charakter oder Umfang der Untersuchung angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Reglung getroffen werden.
(5) Bei den Telemarketingdienstleistungen werden monatliche Abrechnungen durchgeführt. Soweit es der Charakter oder Umfang des Auftrags angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Reglung getroffen werden.
(6) Alle Leistungen mit fester Laufzeit (in der Regel 12 Monate) wie Abonnementdienste oder Adresshostingdienste werden zu Beginn der Laufzeit in vollem Umfang fällig, es sei denn es ist eine andere Reglung (z.B. quartalsweise Abrechnung) vereinbart worden.
(7) Alle anderen Leistungen insbesondere in der Adressbereitstellung werden mit dem Zeitpunkt der Lieferung in vollem Umfang fällig.

7. Lieferung
(1) Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefährer Liefertermin. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
(2) Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

8. Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistung und Haftung richten sich, sofern nachfolgend nicht anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage nach Auslieferung angezeigt werden. Ist der Kunde Vollkaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel spätestens zehn Tage nach Erhalt, im Fall versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz von gelieferten Adressen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Erhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann, weshalb die Funktionalität der Abfragesoftware und die Verwendbarkeit mit der eigenen Software des Nutzers nicht garantiert werden.
(3) Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Besteller kann sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist, oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(4) Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar ist, haften wir für Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu rechnen war. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen, auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.

9. Urheberrechte, Datenmissbrauch
(1) An den von uns überlassenen Adressdaten sowie an Dokumentationen und Studienergebnissen besteht Urheberrechtsschutz gemäß §§ 4, 87a ff Urheberrechtsgesetz; sie dürfen nur in dem mit uns vereinbarten Umfang genutzt werden. Auf die Strafvorschriften des Urheberrechts für den Fall der Zuwiderhandlung wird ausdrücklich hingewiesen.
(2) Soweit wir mit dem Besteller keine abweichende Vereinbarung über Mehrfachverwendung oder Kauf getroffen haben, sind alle von uns gelieferten Adressen, auch soweit sie durch uns als Adressenmittler von dritter Seite beschafft wurden, nur zur Eigennutzung im Rahmen einer einmaligen Direktwerbeaktion des Bestellers unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bestimmt. Soweit ein Nutzer die Adressen zur Erfüllung eines Auftrages für einen Dritten verwendet, dürfen die Adressdaten ausschließlich diesem Auftraggeber zur einmaligen Nutzung überlassen werden und müssen nach Abschluss der einmaligen Nutzung auf dem Rechner des Nutzers gelöscht werden. Weitere Vervielfältigungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich gestattet. Der Einsatz für Verbundwerbung ist nicht erlaubt.
(3) Für jede vom Kunden zu vertretende Adressenverwendung unter Verstoß gegen das Mehrfachverwendungsverbot hat der Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises jenes Adressenauftrages zu bezahlen, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Einhaltung der vorgenannten Nutzungsbeschränkungen wird durch Einführung von Kontrolladressen überwacht, welche jeweils für eine Adresslieferung individuell generiert werden. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer mehrfach eingesetzten Kontrolladresse. Anschriften von Personen, die auf Werbung des Bestellers reagieren oder welche Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Kunden keiner Beschränkung.
(4) Der Auftraggeber von Marktforschung erkennt an, dass die Eigentums- und Urheberrechte von Erklärungsmodellen und Fragebögen sowie von Erhebungsunterlagen bei dem Auftragnehmer liegen.

10. Rechtsbeziehung
Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsche Rechtsprechung Anwendung. Das internationale Kaufrecht EKG findet keine Anwendung.

11. Datenschutz
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung von Daten der Business Target Group GmbH die Bestimmungen des in Deutschland geltenden Datenschutzrechtes sicherzustellen und einzuhalten.
(2) Der Kunde und seine Beauftragten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Business Target Group GmbH seine vollständige Anschrift sowie vertragsrelevante Informationen elektronisch speichert und für die Aufgaben, die sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergaben, elektronisch verarbeitet.
(3) Wir verpflichten uns, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung der Untersuchung zu verwenden.
(4) Alle Erhebungsunterlagen werden für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufbewahrt, soweit nicht eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

12. Schriftform
Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für den Verzicht auf Rechte aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen einschließlich dieses Formerfordernisses. Alle nach dem Vertrag abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.

13. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte in Rotenburg/Wümme zuständig, sofern der Kunde Vollkaufmann ist oder sich der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist.

Scheeßel, den 01.01.2015
Business Target Group GmbH